Alle ärztlichen Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, gehören zu den Selbstzahlerleistungen und müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Hierzu gehören die Präventionsberatung, das Coaching und die Mediation sowie die Hypnose in bestimmten Fällen. Der Patient hat Anspruch auf vorherige sorgfältige Aufklärung und Erstellung eines Behandlungsvertrages.