Über die GOÄ rechnen Ärzte und psychotherapeutische Psychologen alle privaten Leisten (Selbstzahlerleistungen) ab. Voraussetzung in diesem Leistungsbereich ist die sorgfältige vorherige Aufklärung des Selbstzahler-Patienten über die entstehenden Kosten und der Abschluss eines Behandlungsvertrages. Privatpatienten sollten sich vorab bei ihrer Versicherung um die Deckung der entstehenden Kosten bemühen. Zumeist ist ein formeller Antrag durch Patient und Psychotherapeut notwendig.